Recht & Naturschutz

Baumschutzsatzung / Baumschutzverordnung

Bevor die Säge angesetzt wird, lohnt der Blick in die Satzung: Viele Gemeinden schützen ihre Bäume – wer ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche …

4 Min. Lesezeit Recht & Naturschutz Trier & Luxemburg

Bevor die Säge angesetzt wird, lohnt der Blick in die Satzung: Viele Gemeinden schützen ihre Bäume – wer ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Waskommunale Schutzvorschrift
Schutz abdefiniertem Stammumfang
genehmigungspflichtigFällung & starker Schnitt
Achtunglokal verschieden

Was die Satzung regelt

Eine Baumschutzsatzung (oder -verordnung) ist eine kommunale Vorschrift, die geschützte Bäume definiert – meist ab einem bestimmten Stammumfang (z. B. 60–80 cm in 1 m Höhe). Für deren Fällung oder starken Rückschnitt braucht es eine Genehmigung.

Lokal sehr unterschiedlich

Ob, ab welcher Größe und für welche Arten eine Satzung gilt, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden – und in Luxemburg gelten eigene Regeln. Vor jedem größeren Eingriff sollte man bei der Kommune nachfragen. Auch eine Kappung kann als genehmigungspflichtige Schädigung gelten.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, um meinen Baum zu fällen?

Möglicherweise ja. Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang per Baumschutzsatzung. Vor der Fällung sollte man bei der Kommune nachfragen – in Trier und Luxemburg gelten unterschiedliche Regeln.

Gilt die Baumschutzsatzung überall gleich?

Nein. Inhalt, Schwellenwerte und betroffene Arten sind kommunal verschieden. Manche Gemeinden haben gar keine Satzung, andere strenge Regeln. Maßgeblich ist die örtliche Vorschrift.

Zurück zum Glossar